| Stand: 1. Januar 2002 |
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1. Allg. Bestimmungen
1.1 Unsere sämtlichen Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich
zu den nachfolgend genannten Bedingungen. Mündliche Vereinbarungen
sind unwirksam. Nebenabreden und Änderungen dieser Bedingungen bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
1.2 Sollte der Käufer seinerseits von unseren Geschäftsbedingungen
abweichende allg. Geschäftsbedingungen verwenden, so sind diese für
uns nur insoweit verbindlich, als sie von uns ausdrücklich schriftlich
anerkannt wurden. Weder unterlassener Widerspruch gegen die Geschäftsbedingungen
des Käufers, noch Ausführung von Lieferungen und Leistungen
stellen eine Anerkennung der Geschäftsbedingungen des Käufers
dar.
2. Angebote und Bestellungen
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Abschlüsse und Vereinbarungen
werden für uns erst durch unsere schriftliche Bestätigung oder
durch vorbehaltlose Auslieferung verbindlich.
2.2 Bestellungen des Käufers gelten erst nach Postzustellung an uns
für verbindlich eingegangen. Maßgeblich ist nicht der Tagesstempel
des Auslieferungspost-
amtes. Telefonische Bestellungen gelten erst nach schriftlicher Bestätigung
durch den Auftraggeber als eingegangen, es sei denn, der Käufer wünscht
eine sofortige Lieferung. In letzterem Falle haften wir keinesfalls für
Fehl-, Minder- oder Mehrlieferungen, das Risiko aus dieser Bestellung
trägt in vollem Umfang der Käufer. Verlangt der Käufer
nicht ausdrücklich eine Auftragsbestätigung, so gilt die übersandte
Rechnung gleichzeitig als Auftragsbestätigung.
2.3 Werden Umrüstsätze, Zubehör oder sonstige Teile falsch
oder nicht verwendungsfähig aufgrund unklarer, falscher oder unvollständiger
Angaben des Bestellers geliefert, so trägt der Besteller das gesamte
Risiko. Schadenersatz- ansprüche jeglicher Art hierfür werden
ausgeschlossen.
2.4 An den zum Angebot eventuell gehörenden Unterlagen (Abbildungen,
Zeich-nungen, Beschreibungen u. dgl.) behalten wir uns unsere Eigentums-
und Urheberrechte ausdrücklich vor. Diese Unterlagen dürfen
Dritten nur zugänglich gemacht werden, wenn sie zur Weitergabe durch
uns ausdrücklich bestimmt und zugelassen sind. Andernfalls sind sie
uns auf Wunsch zurückzugeben. Soweit der Besteller, bzw. Käufer
uns seinerseits als vertraulich bezeichnete Unterlagen überlassen
hat, werden diese von uns nur mit seiner Zustimmung oder in seinem Auftrag
Dritten zugänglich gemacht.
2.5 Die in unseren Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten
oder in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltene Angaben,
Zeichnungen, Abbildungen, technischen Daten, Gewichts-, Maß- und
Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, soweit sie nicht in der Auftragsbestätigung
ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
3. Lieferung
3.1 Lieferfristen sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung
verbindlich.
3.2 Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand
unser Unternehmen verlassen hat oder wenn die Versandbereitschaft dem
Kunden von uns schriftlich mitgeteilt wurde.
3.3 Bei Sonderanfertigungen, die von uns auf Bestellung in Kleinanfertigung
hergestellt werden, behalten wir uns technische Änderungen und Maßabweichungen
aufgrund unserer Fertigungsmöglichkeiten vor. Sonderanfertigungen
gelten von Beginn der Fertigung an als abgenommen. Im Falle von Änderungen
oder Rücktritt des Käufers mit unserem Einverständnis,
stellen wir die uns bis zum Zeitpunkt der Änderung oder Stornierung
des Auftrags angefallenen Kosten in Rechnung.
3.4 Technische Änderungen im Sinne eines technischen Fortschritts
und sonstige handelsübliche Abweichungen in Gewicht, Maßen,
Fassungsvermögen, Strukturoberfläche, Farbe u.ä. bleiben
auch nach Vertragsabschluß gegenüber dem Kunden vorbehalten.
3.5 Bei höherer Gewalt, Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen
(insbesondere
Streik oder Aussperrung), Ausbleiben der Leistung von Zulieferern, an
dem uns kein Verschulden trifft, sowie sonstigen unvorhersehbaren und
unverschuldeten Umständen verlängert sich die Lieferfrist in
angemessenem Umfang. Wird uns durch die genannten Umstände die Lieferung
unmöglich oder unzumutbar, so können wir vom Vertrag zurücktreten.
Der Käufer ist seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten,
wenn ihm die Abnahme wegen der Verzögerung nicht mehr zumutbar ist.
Über das Vorliegen der genannten Umstände wird der Käufer
in wichtigen Fällen unverzüglich benachrichtigt.
3.6 Kommen wir in Lieferverzug, kann der Käufer nach Ablauf einer
von ihm schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist von mindestens 2
Wochen vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht des Käufers
erstreckt sich nur auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages.
Soweit bereits erbrachte Teillieferungen für den Käufer unverwendbar
sind, ist er auch zum Rücktritt hinsichtlich dieser Teillieferung
berechtigt.
3.7 Weitergehende Rechte aus Lieferverzug, insbesondere Schadenersatzansprüche,
sind in dem unter der Ziffer "allgemeiner Haftungsausschluß"
bestimmten Umfang ausgeschlossen.
4. Versand, Gefahrenübergang und Entgegennahme
4.1 Der Versand erfolgt auf Gefahr und Kosten des Käufers. Die Art
der Versendung wird von uns bestimmt, wobei wir uns darum bemühen,
die billigste und sicherste Versendungsart zu wählen. Eine Haftung
für die Ermittlung der Versandwege können wir jedoch nicht übernehmen.
4.2 Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware unseren
Betrieb verlassen hat. Wird der Versand der Ware ohne Verschulden von
uns verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers.
4.3 Transportversicherungen erfolgen nur auf Wunsch des Käufers und
gehen zu seinen Lasten.
4.4 Bei direkter Anlieferung der Ware durch uns oder bei Übergabe
an den Käufer geht die Gefahr durch die Übergabe am Sitz des
Käufers oder am Ort der Übergabe auf den Käufer über.
4.5 Sofern vom Kunden gewünscht, erfolgt die Versendung der Ware
ab 84326 Falkenberg auf Kosten und Gefahr des Käufers. Als Nachweis
des ordnungsgemäßen Versandes der Ware ist die Vorlage der
Empfangsquittung des jeweiligen Transportführers ausreichend. Der
Versand erfolgt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderesvereinbart
wurde, ausschließlich gegen Nachnahme oder Vorauskasse.
4.6 Wir behalten uns eine Teillieferung vor, vorausgesetzt ist, daß
die Teillieferung im einzelnen von dem Käufer verwendet werden kann,
oder er die Teillieferung unabhängig von der Verwendbarkeit ausdrücklich
gewünscht hat.
4.7 Der Versand erfolgt auf Gefahr des Empfängers. Beschädigte
Ware ist dem Transportunternehmen erst abzunehmen, wenn von diesem Unternehmen
der Schaden protokolliert und anerkannt worden ist. Bei Nichtbeachtung
hat der Käufer den hieraus entstehenden Schaden selbst zu tragen.
4.8 Transportbeschädigte Ware ist keinesfalls an uns zurückzusenden,
sondern dem Transportunternehmen zur Verfügung zu stellen. Für
den durch das Transportunternehmen anerkannten Schaden (Kopie des Schadensprotokolles
bitte sofort einsenden) leisten wir umgehenden Ersatz. Der Gegenwert unserer
Rechnung ist direkt an uns zu begleichen und Ihrerseits dem Transportträger
zu belasten.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Wir liefern stets zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen,
es sei denn, dem Kunden wurde vorher ein anderer Preis schriftlich von
uns bestätigt.
5.2 Preise verstehen sich ausschließlich Versicherung, Verpackung,
Versandkosten, jedoch inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.3 Vom Kunden abgeholte oder dem Kunden von uns direkt gelieferte Ware
ist sofort zur Zahlung in bar rein netto ohne Abzug fällig. Rechnungen
über Fahrzeugumbauten sind bei Fahrzeugauslieferung ohne jeglichen
Abzug rein netto fällig.
6. Annahmeverzug des Käufers
6.1 Ist die Ware von uns aus versand- oder abholbereit und verzögert
sich die Versendung oder die Abnahme durch den Kunden aus Gründen,
die von uns nicht zu vertreten sind, so geht die Gefahr mit dem Zugang
der Anzeige der Versand- bzw. Abholbereitschaft auf den Käufer über.
Wir sind berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen
Frist von 2 Wochen anderweitig über den Liefergegenstand zuverfügen.
6.2 Ruft der Käufer versandfertig gemeldete Ware nicht sofort bei
uns ab, so werden ihm, beginnend 1 Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft,
die Waren in Rechnung gestellt und die durch die Lagerung entstandenen
Kosten bei Lagerung in unserem Unternehmen mit 1/2 % des Rechnungsbetrages
für jeden Monat berechnet. Dem Kunden steht das Recht zu, nachzuweisen,
daß uns ein Schaden nicht, bzw. nicht in dieser Höhe entstanden
ist. Wir sind auch berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Verlauf von
einer Frist von 1 Monat anderweitig über den Liefergegenstand zu
verfügen.
6.3 Weigert sich der Kunde endgültig, die Ware abzuholen oder bei
Versendung an ihn abzunehmen, so trägt er sämtliche angefallene
Versandkosten, Kosten für die notwendige Lagerung der Ware, sowie
sonstige Kosten, wie beispielsweise für Montage und Demontage von
Reifen. Gleichzeitig sind wir berechtigt, dem Käufer als Verzugsschaden
einen Schadenersatz in Höhe von 10% des Warenwertes in Rechnung zu
stellen.
Dem Kunden bleibt es unbenommen, uns nachzuweisen,
daß uns kein Schaden bzw. nur ein geringerer Schaden durch die Nichtabnahme
der Ware entstanden ist.
7. Eigentumsvorbehalt, Verarbeitungsklausel u. Vorausabtretung
7.1 Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich
aller Nebenforderungen bei Hingabe von Wechseln oder Schecks bis zu deren
vollständigen Bareinlösung, bei bargeldloser Zahlung bis zur
vorbehaltslosen Gutschrift auf unserem Konto, bleiben die gelieferten
Waren unser Eigentum (Vorbehaltsware). Das Eigentum geht erst dann auf
den Käufer über, wenn seine gesamten Verbindlichkeiten aus unseren
Warenlieferungen getilgt sind, d. h. also nicht nur zur Barzahlung der
aus der Lieferung der Waren entstandenen konkreten Kaufpreisforderung,
sondern bis zur Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung.
7.2 Wird die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware (Vorbehaltsware),
gleich in welchem Zustand, vom Käufer weiterveräußert
oder als wesentlicher Bestandteil in die Sache eines Dritten eingebaut,
so tritt der Käufer hiermit schon jetzt die für ihn aus der
Veräußerung oder den Einbau entstehenden Forderungen gegen
seine Abnehmer oder Dritte, mit allen Nebenrechten bis zur völligen
Tilgung seiner Verbindlichkeiten an uns ab. Bei Veräußerungen
unserer Waren zusammen mit Waren fremder Herkunft oder in Verbindung mit
anderen Leistungen steht uns ein Anspruch mindestens in Höhe des
Wertes unserer Lieferung, in jedem Falle aber ein Anteil entsprechend
der Höhe unserer Forderung zu.
8. Gewährleistung
Für Mängel der Waren, einschließlich des Fehlens zugesicherter
Eigenschaften, leisten wir nach den folgenden Bestimmungen innerhalb der
gesetzlichen Gewährleistungsfrist Ersatz. Dieser Zeitraum verkürzt
sich bei Lieferungen an Kaufleute generell auf 6 Monate:
8.1 Alle Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind sofort nach
Kenntniserlangung, in jedem Fall aber vor Verarbeitung, Weiterverarbeitung,
sonstiger Veränderung oder Veräußerung durch den Kunden
oder von ihm beauftragte Dritte schriftlich anzuzeigen. Weitergehende
Obliegenheiten des Kaufmanns gemäß den §§ 377, 378
HGB bleiben unberührt.
8.2 Mangelhafte Ware werden wir nach unserer Wahl nachbessern oder zurücknehmen
und durch einwandfreie Ware ersetzen oder durch Gutschrift vergüten.
Schlägt die Nachbesserung endgültig fehl oder kommen wir mit
der Ersatzlieferung in Verzug, so kann der Käufer uns eine angemessene
Nachfrist von mindestens 2 Wochen setzen. Nach deren ergebnislosem Fristablauf
kann er Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des
Kaufpreises verlangen.
8.3 Beanstandete Ware ist uns zur Prüfung kostenfrei einzusenden.
Im Falle begründeter Mängelrüge tragen wir die Kosten der
Nachbesserung, sowie sämtliche Versandkosten.
8.4 Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel
zurückzuführen ist auf für die Ware geltende Bedienungs-,
Wartungs-, Pflege- und Einbauvorschriften, um geeignete oder unsachgemäße
Verwendung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung und natürlichen
Verschleiß, sowie vom Käufer oder Dritten vorgenommene Eingriffe
in den Liefergegenstand.
8.5 Weitergehende Rechte aufgrund von Mängeln, insbesondere vertragliche
oder außervertragliche Ansprüche auf Ersatz von Schäden,
die nicht an der Ware selbst entstanden sind, sind in dem unter der Ziffer
"allgemeiner Haftungsausschluß" bestimmten Umfang ausgeschlossen.
Dieser Haftungsausschluß gilt nicht beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften,
wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Käufer gegen die eingetretenen
Schäden abzusichern.
8.6 Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, wenn anstatt der
vertraglich
vereinbarten eine andere Ware geliefert wurde.
9. Allgemeiner Haftungsausschluß
9.1 Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach den in den
vorstehenden Ziffern getroffenen Vereinbarungen. Alle dort nicht ausdrücklich
zugestandenen Rechte, z. B. auf Rücktritt, Kündigung, Wandelung
oder Minderung, sowie auf Ersatz von Schäden jeder Art, gleich aus
welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Unmöglichkeit, unerlaubter
Handlung, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß
sind ausgeschlossen.
9.2 Dieser Haftungsausschluß gilt nicht bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit unsererseits, sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten, soweit hierdurch das Erreichen des Vertragszwecks gefährdet
ist. Die Haftung ist dann jedoch auf den Ersatz des vertragstypischen,
vorhersehbaren Schadens begrenzt, außer in den Fällen von Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit. Der Haftungsausschluß gilt ebenfalls
nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
10. Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften
Änderungen und Umrüstungen von Fahrzeugen, die im öffentlichen
Straßenverkehr teilnehmen, müssen in die Fahrzeugpapiere eingetragen
werden, der Käufer muß das Fahrzeug, soweit für die Teile
keine ABE vorliegt, beim Technischen Überwachungsverein vorführen.
Die Verantwortung für die TÜV-Eintragung von umgebauten Fahrzeugen
oder deren Teilen liegt beim Käufer. Irgendwelche Ansprüche
an den Verkäufer wegen Nichtgenehmigung von seiten des TÜV sind
ausgeschlossen, es sei denn, der Verkäufer hat die TÜV-Zulässigkeit
unter Beachtung der entsprechenden Auflagen ausdrücklich garantiert.
Ansprüche des Käufers oder dritter Personen aus Unfällen
mittels leistungsgesteigerten oder anderweitig umgebauten Fahrzeugen oder
aus Unfällen bei Motorveranstaltungen sind ausgeschlossen, es sei
denn, solche Ansprüche beruhten auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
von uns.
11. Rücknahmen und Rücklieferungen
11.1 Warenrücknahmen erfolgen nur nach ausdrücklicher Genehmigung
durch uns. Die Rücksendung ist in jedem Fall frachtfrei vorzunehmen.
11.2 Beschädigte oder nicht einwandfreie Waren sind von der Rücksendung
ausgeschlossen und werden nicht gutgeschrieben.
11.3 Rücknahmen von Einzel- und Sonderanfertigungen sind grundsätzlich
ausgeschlossen
(sh. auch Ziff. 3.3).
11.4 Bei Rücknahmen von Waren, bei denen es sich nicht um Einzel-
oder Sonderanferti-
gungen handelt, wird der Käufer mit 10% Bearbeitungsgebühr der
Kaufsumme belastet. Bei Teilen unter einem Nettowarenwert von € 25
ist eine Rücknahme zur Gutschrift ausgeschlossen.
12. Datenspeicherung
Der Käufer ist damit einverstanden, daß wir die aus der Geschäftsbeziehung
erhaltenen Daten
im Sinne des Datenschutzgesetzes für unsere eigenen geschäftlichen
Zwecke verwenden.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
13.1 Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist 84326
Falkenberg.
13.2 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis
ist 84326
Falkenberg. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Käufers
Klage zu erheben.
13.3 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und uns
gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
14. Gültigkeit
Diese Bedingungen gelten ab sofort und behalten ihre Gültigkeit,
bis dem Kunden von uns
neue bekanntgegeben werden.
15. Sonstige Vereinbarungen
15.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht. Die unwirksame Regelung ist einvernehmlich durch eine
Regelung zu ersetzen, die die Vertragsparteien gewollt haben würden,
wenn ihnen der Umstand der Unwirksamkeit bekannt gewesen wäre.
15.2 Nebenabreden und Sondervereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform. Dieses Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abbedungen
werden.
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